Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern bzw. Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2: Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1: Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.2: Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in sechs Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1: Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Pensionszimmer. Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so werden wir bemüht sein , für Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit zumutbar, Sorge zu tragen.

3.2: Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

3.3: Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Pension beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Pension verauslagt werden.

3.4: Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Preisanfragen von Unternehmen verstehen sich immer netto (ohne Mehwertsteuer).

3.5: Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 1 Monat, so behält sich die Pension Petra Bergmann- Welp das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld.

3.6: Die Zimmerpreise können je nach Saison variieren.

3.7: Die Preiszusage ist abhängig von der Einhaltung der angefragten Aufenthaltsdauer und Anzahl der Personen. Eine Verkürzung des Aufenthaltes enthebt die Pension von der Einhaltung der Preisbindung.

3.8: Die Pension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.

3.9: Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.10: Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus- zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.11: In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Pension berechtigt, auch nach Vertragsschluss und Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.10 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.12: Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.10 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.10 und/oder Ziffer 3.11 geleistet wurde.

3.13: Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.14: Rechnungen sind am Anreisetag ohne Abzug in Bar zu zahlen.

3.15: Anfallende Bankgebühren für Auslandsüberweisungen zahlt der Leistungsnehmer.

3.16: Bei Kostenübernahme durch eine Firma (Arbeitgeber) haftet der Gast mit und ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber bzw die Firma nicht die Rechnung begleicht. Der Gast erklärt sich bei Buchung bzw. Check-in damit einverstanden.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension (No Show)

4.1: Das Recht auf einen kostenfreien Rücktritt erlischt mit dem Verstreichen des vereinbarten Stornotermins, auch bei Teilstornierungen. Danach sind kostenfreie Stornierungen einzelner Zimmer nur nach Rücksprache mit dem Hotel und dessen Einverständnis möglich. Die Pension hat das Recht, die vertraglich vereinbarten Preise für die stornierten Zimmer zu verlangen.

4.2: Tritt der Leistungsnehmer vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an die Pension zu zahlen:

bis 90 Tage vor Anreise: 65 % der vereinbarten Leistungen

bis 45 Tage vor Anreise: 80 % der vereinbarten Leistungen

danach 100% der vereinbarten Leistungen

5 Rücktritt der Pension

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.10 und/oder Ziffer 3.11 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt der Pension begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1: Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Pensionszimmer. Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so werden wir bemüht sein , für Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit zumutbar, Sorge zu tragen.

6.2: Reservierte Pensionszimmer stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Pension Petra Bergmann- Welp das Recht vor, bestellte Pensionszimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 Haftung

7.1: Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. 

7.2: Für Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist D-09599 Freiberg/ Sachsen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahe kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand 01.08.2018

USt-IDNR.: DE 170666862